Einnahmeausfälle beim Bundesamt für Justiz
Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über die vom Bundesamt für Justiz (BfJ) seit 2008 eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren nach dem Handelsgesetzbuch wegen pflichtwidriger Unterlassung der rechtzeitigen und vollständigen Offenlegung von Jahresabschlüssen gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/23216) auf eine Kleine Anfrage (19/22270) der AfD-Fraktion. Aus den darin enthaltenen Tabellen für die Jahre seit 2008 ergibt sich, dass zuletzt (2019) 200.700 Ordnungsgeldverfahren wirksam eingeleitet wurden. Daraus resultierten den Angaben zufolge Einnahmen in Höhe von 100,2 Millionen Euro. Wegen drohender Verjährung würden im BfJ keine Ordnungsgeldverfahren niedergeschlagen, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie prüfe in Abstimmung mit dem BfJ, mit welchen Maßnahmen die Beitreibungsquote weiter gesteigert werden kann. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie viele Ordnungsgeldforderungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens aufgrund von Verjährung nicht wirksam festgesetzt werden und vollstreckt werden konnten und was die Bundesregierung dagegen unternimmt.