Versicherte entscheiden über Patientenakte
Berlin: (hib/PK) Die Regelungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sind nach Ansicht der Bundesregierung datenschutzkonform. Ein wichtiges Kriterium sei die Ausgestaltung der ePA als freiwillige Anwendung, heißt es in der Antwort (19/23243) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22825) der FDP-Fraktion.
Auch könnten Versicherte bereits in der ersten Umsetzungsstufe ab 2021 entscheiden, welche Daten in der Akte gespeichert, nicht aufgenommen oder wieder gelöscht werden sollen. Sie könnten auch entscheiden, welchem Arzt sie den Zugriff erteilen oder versagen und einzelne Dokumente in einem geschützten Bereich speichern.
Auch in der ersten Ausbaustufe gelte nicht das „Alles-oder-nichts-Prinzip“, sondern es bestehe eine Wahlmöglichkeit, was den Zugriff auf Daten angehe. Zudem stehe es den Versicherten frei, jederzeit alle Daten in der Akte zu löschen. Der Freiwilligkeit stehe auch nicht entgegen, dass Versicherte in der ersten Umsetzungsstufe keine dokumentenbezogene Einwilligung erteilen könnten.
Die ePA ist nach Angaben der Bundesregierung das Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen. In der Akte sollen auf Wunsch der Versicherten Befunde, Diagnosen, Therapien, Behandlungsberichte, Medikationspläne, Impfungen, Arztbriefe und Notfalldaten gespeichert werden. Die ePA wird stufenweise eingeführt. Die erste Stufe steht ab 2021 zur Verfügung, das technisch aufwendigere sogenannte feingranulare Berechtigungskonzept folgt ab 2022.