Bundesrat hat keine Einwände gegen Vertrag mit Singapur
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Abkommens vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/22751). Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/23435) mit.