Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches
Berlin: (hib/MWO) Die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter zurückgestellt werden. Offenbar habe ein großer Teil der Anwaltschaft noch Vorbehalte gegen dessen Nutzung oder es bestünden anderweitige Probleme oder Hürden bei der Inbetriebnahme, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/23153). Nachdem seit 2018 eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das beA gelte, gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, so die Antragsteller, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des beA für Anwältinnen und Anwälte zunächst bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.