Gesetzereformen gegen digitale Gewalt
Berlin: (hib/AW) Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) plädiert für Änderungen am Strafgesetzbuch und im Gewaltschutzgesetz, um digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Internet, in den sozialen Medien und in Messenger-Diensten besser bekämpfen zu können. Eva von Angern vom Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt verwies in einem Fachgespräch des Familienausschusses am Mittwoch auf einen entsprechenden Beschluss der KLFR vom November 2019. Es müsse geprüft werden, ob „Cyberbeleidigung“ und „Cyberstalking“ als eigene Straftatbestände aufgenommen werden können, ob der Paragraf 1 des Gewaltschutzgesetzes um „Cyberstalking“ erweitert und der Beleidigungsparagraf 185 im Strafgesetzbuch an die aktuellen Entwicklungen in der digitalen Medienwelt angepasst werden kann. Frauen bliebe oft nur der Weg einer privaten Klage, wenn sie mit geschlechtsspezifischen Beleidigungen, Hatespeech oder Stalking in digitalen Welt konfrontiert seien, führte von Angern aus und verwies auf den Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast, die sich erst in zweiter Instanz gerichtlich gegen Online-Beschimpfungen hatte erfolgreich wehren können.
Eva von Angern sprach sich darüber hinaus für Schulungen zu diesem Thema für Staatsanwaltschaften und die Polizei aus. Frauen, die sich gegen digitale Gewalt zu wehren versuchten, stießen bei den Strafverfolgungsbehörden allzu oft auf fehlende Sensibilität und würden nicht ernstgenommen. Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen sei aber ein gesamtgesellschaftliches Problem und müsse deshalb durch ein abgestimmtes Vorgehen auf vielen Ebenen bekämpft werden.