Beratervertrag statt Stellenbesetzung
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung stellt erneut klar, dass mit der Berufung der Vizevorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nurhan Soykan, als Beraterin des Auswärtigen Amtes keine Stelle besetzt, sondern ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wurde. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/22802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22271) hervorgeht, sollte Soykan im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit „ihre Expertise zu Islam-Themen in das Referat 612 'Religion und Außenpolitik' in der Abteilung Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amtes einbringen“. Laut Vorlage ruht „das gesamte Projekt der externen Beratung“ derzeit. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf frühere Antworten (19/21895, 19/22537) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/21603, 19/21908).
Die Arbeit des Referats für „Religion und Außenpolitik“ solle das gesellschaftliche Potenzial von Religionsgemeinschaften für die Außenpolitik, insbesondere für einen friedlichen Ausgleich zwischen Religionsgruppen nutzbar machen. Mittel für die regelmäßige Projektarbeit des Referats „Religion und Außenpolitik“ seien im Haushaltstitel 0504 68717 eingestellt. Darüber hinaus bestünden Dienstleistungsverträge über Beratungstätigkeiten mit drei Personen, die ihre jeweilige Expertise und Erfahrung zu den drei Buchreligionen in die Arbeit des Referats einbringen.