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05.10.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1054/2020

Ermittlung von Reisendenzahlen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (19/22668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21514) die Methoden zur Ermittlung der Reisendenzahlen in Baden-Württemberg. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) führe die DB Fernverkehr AG täglich manuelle Zählungen durch die Zugbegleiter während der Fahrt durch, heißt es in der Antwort. Zudem würden Belegungszahlen aus den Verkaufssystemen sowie die Auslastungsdaten anhand von Prognosemodellen erschlossen und mit der manuellen Fahrgastzählung abgeglichen. Dadurch werde die Auslastung der Fernverkehrszüge prognostiziert.

Im Nahverkehr würden die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Reisendenzahlen mittels manueller Zählungen durch extern beauftragte Dienstleister oder technisch über Fahrgastzählsysteme mittels Sensortechnik in den Fahrzeugen ermitteln, teilt die Regierung mit. Zwischen den Verkehrsunternehmen in Verbundorganisationen könnten je nach Anwendungsfall andere Vorgaben zur Durchführung von Zählungen vereinbart worden sein.

Nach Auskunft der DB AG fänden in allen von der DB Regio AG geführten Verkehrsverträgen jährlich wiederkehrend Zählungen statt, heißt es weiter. Die DB Regio AG nehme die Fahrgastzählung durch ein einheitliches statistisches Verfahren mittels am Markt anerkannter Stichproben durch zufällige Auswahl von Zugfahrten zur Zählung verteilt über das gesamte Jahr vor. Im Rahmen dieses Stichprobenverfahrens werde ausgehend von der erhobenen Zufallsstichprobe auf die Menge aller Zugfahrten des Fahrplans hochgerechnet. Die Methodik entspräche den offiziellen Vorgaben der Aufgabenträgerorganisationen, die die daraus resultierenden Daten nutzen, schreibt die Bundesregierung.

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