Grenze zur Überkontrolle erreicht
Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/22217) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21861), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ erreicht.