Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Gaststätten- und Hotelgewerbe 9.610 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, 9.664 Strafverfahren und 9.265 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22801) auf eine Kleine Anfrage (19/21766) der Fraktion Die Linke.
Im Baugewerbe waren es demnach 12.718 Arbeitgeberprüfungen, es wurden 10.074 Strafverfahren und 5.726 Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Landwirtschaft wurden 710 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, 503 Strafverfahren und 185 Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie nicht plane, branchenübergreifend Werkverträge oder Leiharbeit ähnlich wie in den Fleischbetrieben zu verbieten. Die Erkenntnisse aus diesen Betrieben seien branchenspezifisch und könnten nicht pauschal auf andere Branchen übertragen werden, heißt es in der Antwort weiter.