Grüne wollen neugefassten Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/22888) vorgelegt, mit dem das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestaltet werden soll. Das Gesetz enthalte laut einem Rechtsgutachten teils offensichtlich, teils mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige und teils verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelungen, heißt es in dem Antrag. Daher solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, unverzüglich einen neugefassten Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem entsprechend dem im Anhang beigefügten Rechtsgutachten das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/20163) an die Anforderungen des Grundgesetzes angepasst wird. So soll die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes präzisiert und ein zweistufiges Meldeverfahren entsprechend dem Änderungsvorschlag der antragstellenden Fraktion (19/20168) vom 17. Juni 2020 eingeführt werden.