Anreizsystem zur Verspätungsminimierung im Bahnverkehr
Berlin: (hib/HAU) „Nach Auskunft der DB Netz AG werden die betriebswirtschaftlichen Folgen von Zugverspätungen unaufgefordert in der Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand auf Basis der entstandenen Zusatzverspätungsminuten berücksichtigt.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22565) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21661). Des Weiteren setzten leistungsabhängige Entgeltregelungen des Anreizsystems für den Schienenpersonenverkehr Anreize zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes, heißt es in der Antwort. Dieses System basiere ebenfalls auf den kodierten Verspätungsminuten und sei seit 1. Juni 2019 in Kraft.