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28.09.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 1017/2020

Etat 2021: Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/JOH) Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) soll im kommenden Jahr 12,44 Milliarden Euro für sein Ressort ausgeben dürfen. Gegenüber dem Mitte Juni beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt für 2020 (19/20000, 19/20601) sind das 2,19 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Einnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steigen um 51,71 Millionen Euro auf 842,52 Millionen.

Grundlage ist der von der Bundesregierung am 25. September 2020 vorgelegte Haushaltsentwurf (19/22600) für 2021. Der Bundestag will am Mittwoch, dem 30. September 2020, ab 16.30 Uhr in erster Lesung über den Entwicklungsetat (Einzelplan 23) beraten.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung 2020 Entwicklungsausgaben in Höhe von 10,88 Milliarden Euro vorgesehen. Um Entwicklungsländer und insbesondere internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen bei der weltweiten Bewältigung der Corona-Pandemie besser unterstützen zu können, hatte sie diese Summe im Juni im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts um 1,55 Milliarden Euro aufgestockt.

Auch wenn der BMZ-Etat demgegenüber in 2021 kaum steigen soll, wird er mit geplanten Investitionen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro nach dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes bleiben. Zusammen mit anderen Ressorts betragen die öffentlichen Ausgaben des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Ausgaben)in kommenden Jahr rund 19 Milliarden Euro, sodass Deutschland wahrscheinlich weiter die zweitgrößte Gebernation hinter den USA sein wird.

Größte Haushaltsposten im Einzelplan 23 sind mit Ausgaben in Höhe von 6,17 Milliarden Euro (2020: 5,52 Milliarden) weiterhin die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie mit 1,38 Milliarden Euro das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement, also die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit. Mit letzterem werden unter anderem Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft und entwicklungspolitische Vorhaben von politischen Stiftungen, Kirchen und privaten deutschen Trägern gefördert. Für Krisenbewältigung und Wiederaufbau sowie Infrastruktur soll das BMZ 937 Millionen Euro ausgeben können.

Für die Europäische Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung 2,57 Milliarden Euro (2020: 2,93 Milliarden) eingeplant. Davon sollen 823 Millionen Euro an den Europäischen Entwicklungsfond EEF gehen und 594,45 Millionen an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen. Dazu kommen die multilateralen Hilfen zum weltweiten Klimaschutz (716 Millionen Euro) und der deutsche Beitrag zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (350 Millionen Euro). Letzterer war 2020 im Nachtragshaushalt auf 500.000 Euro angehoben worden und sinkt nun wieder auf das ursprünglich geplante Niveau.

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