Etat 2021: Mehr Geld für Justiz und Verbraucherschutz
Berlin: (hib/MWO) Auch im kommenden Jahr sollen die Ausgaben im Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steigen. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) sieht im Einzelplan 07 Ausgaben im kleinsten Etat aller Bundesministerien in Höhe von 952,17 Millionen Euro (2020: 919,73 Millionen Euro) bei Einnahmen in Höhe von 624,78 Millionen Euro (2020: 614,78 Millionen Euro) vor. Änderungen im zweiten Nachtragshaushalt 2020 (19/20000, 19/20601) gab es für diesen Bereich nicht. Größter Haushaltsposten sind auch 2021 die Personalausgaben. Sie sollen auf 593,24 Millionen Euro steigen (2020: 579,30 Millionen Euro).
Im Bereich der Verbraucherpolitik sieht der Einzelplan 07 leicht steigende Ausgaben in Höhe von 40,92 Millionen Euro vor (2020: 40,78 Millionen Euro). Zuschüsse an Verbrauchervertretungen (Verbraucherzentrale Bundesverband) sind in Höhe von 23,37 Millionen Euro vorgesehen (2020: 23,98 Millionen Euro). Der Zuschuss an die Stiftung Warentest wird mit 1,9 Millionen Euro angegeben (2020: 2,1 Millionen Euro). Für Verbraucherinformationen stehen 8,34 Millionen Euro zur Verfügung (2020: 7,65 Millionen Euro).
Für das von Christine Lambrecht (SPD) geleitete BMJV sind Ausgaben in Höhe von 112,79 Millionen Euro geplant (2020: 101,64 Millionen Euro). Davon entfallen über die Hälfte auf Personalausgaben. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof (BGH) mit Ausgaben von 53,56 Millionen Euro (2020: 58,11 Millionen Euro), der Generalbundesanwalt beim BGH, der 65,29 Millionen Euro ausgeben kann (2020: 62,49 Euro), sowie das Bundesverwaltungsgericht (33,44 Millionen Euro; 2020: 21,48 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (23,79 Millionen Euro; 2020: 20,24 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (16,76 Millionen Euro; 2020: 14,18 Millionen Euro), das Bundesamt für Justiz (101,94 Millionen Euro; 2020: 95,18 Millionen Euro) und das Deutsche Patent- und Markenamt (234,14 Millionen Euro; 2020: 253,78 Millionen Euro). Die beiden letztgenannten Ämter kommen mit Einnahmen von 132,21 Millionen und 440,39 Millionen für gut 90 Prozent gesamten Einnahmen des Justizetats auf.
Leicht sinkende Ausgaben sind für die sogenannten „Sonstigen Bewilligungen“ mit 32,22 Millionen Euro vorgesehen (2020: 33,11 Millionen Euro). Diese Kapitel enthält einzelne Fachausgaben - dazu zählen die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit, die auf den Bund entfallenden Kosten der Deutschen Richterakademie und Ausgaben für Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen. Die zentral veranschlagten Ausgaben für den Geschäftsbereich des BMJV steigen laut Plan auf 237,32 Millionen Euro (2020: 218,76 Millionen Euro). Einen Schwerpunkt bildet hierbei der Bereich Versorgung.
Der Einzelplan 07 ist am Donnerstag erstmals Thema im Plenum und soll nach Abschluss der bis Freitag andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.