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24.09.2020 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 1005/2020

2018 mehr Auskunftsverlangen

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2018 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/22388) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2018 insgesamt 78 Auskunftsverlangen (2017: 74) durchgeführt, „von denen 153 Personen betroffen waren (98 Hauptbetroffene, 56 Nebenbetroffene), sowie 32 IMSI-Catcher-Einsätze mit 45 betroffenen Personen (45 Hauptbetroffene)“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 105 auf 110 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 227 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2018 von den Maßnahmen 199 Personen betroffen gewesen.

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