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24.09.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1005/2020

DB-Kräfte mit extremistischem Hintergrund

Berlin: (hib/STO) Im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) Beschäftigte mit extremistischem Hintergrund sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21901). Danach sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Stand vom 9. September 2020 „wenige Einzelfälle bekannt, in denen Personen aus dem islamistischen Spektrum bei der DB Sicherheit GmbH beschäftigt sind oder waren“.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind in der Vergangenheit in wenigen Einzelfällen Hinweise auf Beschäftigungsverhältnisse von Angehörigen der islamistischen Szene bei der Deutschen Bahn AG oder hiermit verbundenen Unternehmen aus dem Sicherheitsbereich bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Informationen bestanden diese Beschäftigungsverhältnisse den Angaben zufolge jedoch bereits nicht mehr beziehungsweise wurden umgehend durch den Arbeitgeber beendet.

Zur Frage, ob es seit 2015 Fälle gab, in denen bei Beschäftigten im Sicherheitsbereich der DB „ein anderer extremistischer Hintergrund als ein islamistischer festgestellt wurde“, führt die Bundesregierung aus, dass dem BfV ein Fall mit rechtsextremistischem Hintergrund bekannt sei. Darüber hinaus seien dem BfV „wenige Einzelfälle von nicht islamistischen Ausländerextremisten bekannt, die bei der Deutschen Bahn beschäftigt sind“. Ob diese im Sicherheitsbereich der DB beschäftigt sind, sei nicht bekannt.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, werden Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH in relevanten und herausgehobenen Managementfunktionen der Zentrale sowie der Regionalbereiche systematisch im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV) einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Für alle Mitarbeiter im operativen Dienst der DB Sicherheit GmbH sowie für Mitarbeiter von Nachunternehmen, die im Bereich der DB AG tätig werden, gelten laut Vorlage „die Anforderungen des Paragrafen 34a der Gewerbeordnung“.

Der Antwort zufolge unterliegt die DB AG dem „vorbeugenden personellen Sabotageschutz“ und hat einen Sabotageschutzbeauftragten. Ziel des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes sei es, „potenzielle Saboteure als sogenannte Innentäter mittels Personenüberprüfungen von sicherheitsempfindlichen Stellen in den Leitstellen des DB Konzerns fernzuhalten“.