Voraussetzungen für klinische Prüfungen
Berlin: (hib/PK) Auch in Deutschland laufen klinische Prüfungen zur Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Infektionskrankheit Covid-19. Klinische Prüfungen dürfen nur nach Zustimmung der zuständigen Ethikkommission und der Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde begonnen werden, heißt es in der Antwort (19/21894) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21613) der AfD-Fraktion.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berät den Angaben zufolge akademische und industrielle Entwickler von Impfstoffen zur Herstellung sowie zu präklinischen und klinischen Prüfungen. Die Behörde ist zuständig für die Genehmigung klinischer Prüfungen.