Zusätzliche Aufnahmebereitschaft
Berlin: (hib/STO) Die Bereitschaft von Ländern und Kommunen zur Aufnahme von Menschen aus griechischen Flüchtlingslagern „über die normalen Kontingente hinaus“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21665). Danach haben in diesem Jahr mit Stand vom 27. August sechs Bundesländer einschließlich der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie 13 weitere Städte und zwei Kreise gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) eine solche Aufnahmebereitschaft kommuniziert.
Unabhängig davon hat das BMI den Angaben zufolge bei Abfragen an alle Bundesländer im April 2020 für die Übernahme unbegleiteter Minderjähriger aus Griechenland sowie im Juni 2020 für die Übernahme behandlungsbedürftiger Kinder und ihrer Kernfamilien aus Griechenland von allen 16 Ländern entsprechende Rückmeldung erhalten.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben die Bundesländer Thüringen und Berlin am 11. Juni 2020 beziehungsweise 16. Juni 2020 Entwürfe für eine Landesaufnahmeanordnung für bis zu 500 beziehungsweise bis zu 300 Personen, die sich in Aufnahmelagern auf den Inseln des griechischen Hoheitsgebiets befinden, an das BMI übersandt und um Erteilung des Einvernehmens gebeten. Das Ministerium habe das erforderliche Einvernehmen für die geplanten Landesaufnahmeanordnungen nicht erteilt, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien „und die Bundeseinheitlichkeit nicht gewahrt würde“.