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21.09.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 985/2020

Keine Breitbandförderung für Kupferkabel

Berlin: (hib/HAU) Zu keinem Zeitpunkt wurde im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau die Verlegung von neuen Kupferkabeln zu Endkunden gefördert. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22062) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21590) deutlich.

Die (indirekte) Förderung von VDSL/Vectoring-Projekten sei bis zum 1. August 2018 förderfähig gewesen, heißt es in der Antwort. Auch bei dieser Förderung seien ausschließlich Glasfaseranbindungen gefördert worden. Diese Förderung habe jedoch ausschließlich die Anbindung sogenannter Kabelverzweiger an das Glasfasernetz unter Weiternutzung der bestehenden Kupferleitungen zum Endkunden mittels VDSL/Vectoring umfasst. „Vor diesem Hintergrund wurde in verkürzter Form von einer Förderung von Kupfertechnologie gesprochen, obwohl die Fördergelder für Glasfaseranbindungen verwendet werden“, schreibt die Regierung. Mit den seinerzeit knappen zur Verfügung stehenden Mitteln habe so ein Maximum an Endkunden eine deutlich bessere Internetverbindung erhalten können. Seit dem 1. August 2018 seien dann ausschließlich Projekte gefördert worden, bei denen die Glasfaseranbindung das Gebäude des Endkunden erreicht (FTTB/FTTH).

Die bis zum 1. August 2018 bewilligten 255 Förderanträge für den Breitbandausbau hätten einen finanziellen Umfang von 1,21 Milliarden Euro gehabt, wird mitgeteilt. 158 Projekte von den ursprünglich insgesamt 255 Förderprojekten hätten später auf Glasfaser umgestellt, was zu einer Gesamt-Fördersumme - inklusive Förderung betreffend der Umstellung auf Glasfaser - in Höhe von 1,44 Milliarden Euro geführt habe, die nach der Umstellung bewilligt worden sei.

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