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18.09.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 980/2020

Bundesanwalt schildert Aufarbeitung de „Amri-Defizits“

Berlin: (hib/WID) Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft hat dem 1. Untersuchungsausschuss die Konsequenzen dargestellt, die seine Behörde aus dem nicht verhinderten islamistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche im Dezember 2016 gezogen hat. Die zwischen Februar und Mai 2017 gefassten Beschlüsse seien „die schnellsten und effektivsten Strukturmaßnahmen in der Justiz“ gewesen, „die ich in meiner Dienstzeit bundesweit erlebt habe“, sagte der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Thomas Beck am Donnerstag. Der heute 64-jährige Zeuge leitet seit Anfang 2014 die Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft und ist seit Mitte 2018 Ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts.

Nach den Worten des Zeugen war die Kernfrage, die sich nach dem Anschlag der Justiz stellte, wie es hätte gelingen können, den Attentäter Anis Amri rechtzeitig zu stoppen. Beck meinte, dies sei unter anderem deshalb gescheitert, weil versäumt worden sei, die gegen Amri in verschiedenen Bundesländern anhängigen Ermittlungen wegen diverser kleinerer Delikte in einer Hand zu vereinen und mit dem Gewicht eines gebündelten Verfahrens gegebenenfalls einen Haftbefehl zu erwirken. Unterblieben sei dies, weil niemand die verfügbaren Informationen zielgerichtet zusammengeführt habe. Dies sei ein struktureller Mangel gewesen; Beck sprach vom „Amri-Defizit“ der Justiz.

Am 3. März 2017 hätten Vertreter des Gereralbundesanwalts und der Generalstaatsanwaltschaften der Länder in einer Sondersitzung der „AG Extremismus“ erstmals über Möglichkeiten der Abhilfe beraten. Dabei habe sich unter anderen herausgestellt, dass abgesehen von Berlin keine Generalstaatswaltschaft über die Zahl der in ihrem jeweiligen Bundesland ansässigen islamistischen Gefährder im Bilde gewesen sei. Es habe an Informationsaustausch und steter Kooperation zwischen der Justiz und den Landeskriminalämtern gefehlt. Bei dem Sondertreffen in Karlsruhe habe Konsens über die Notwendigkeit bestanden, bei den Landesjustizbehörden eigene Staatsschutzzentren einzurichten, die untereinander und mit dem Generalbundesanwalt in ständigem Kontakt stünden.

Ein entsprechender Entwurf sei bei einem regulären Treffen der „AG Extremismus“ am 10. und 11. April 2017 zustande gekommen und schließlich am 23. Mai 2017 mit den „Weimarer Beschlüssen“ des Generalbundesanwalts und der Generalstaatsanwaltschaften verabschiedet worden. Damit sei erstmals in der Bundesrepublik ein „justizielles Gefährdermanagement“ etabliert worden, dessen Funktionsweise der Zeuge als „Dreiklang“ umschrieb.

Zum einen sei seither in jedem Einzelfall der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu prüfen. Zum anderen würden in Fällen, in denen ein solcher Verdacht sich nicht auf Anhieb erhärten lasse, Ermittlungen wegen geringfügigerer Delikte bei einer Generalstaatsanwaltschaft gebündelt, um gegen Verdächtige mit mehr Durchschlagskraft vorgehen zu können. Drittens unterlägen Gefährder auch nach einer Haftentlassung einer schärferen Aufsicht, bis hin zu der Verpflichtung, Fußfesseln zu tragen.

„Das neue System wird gelebt“, sagte Beck. In den Jahren 2018 und 2019 hätten in Karlsruhe bereits zwei Staatsschutzkonferenzen stattgefunden; die für dieses Jahr geplante sei coronabedingt ausgefallen. Was bleibe, sei der „fatale Befund“, dass das Berliner Landeskriminalamt am 21. September 2016 die Überwachung Amris eingestellt habe, weil sich der Terrorverdacht gegen ihn zunächst nicht erhärtet habe. Nur drei Tage später habe er einem Schweizer das ATC-Smartphone gestohlen, mit dem er seither seine Kommunikation abwickelte, und das nach dem Anschlag im Kühlerrost des Tatfahrzeugs entdeckt wurde. Daraus folge, dass, auch wenn „repressive Instrumente nicht greifen“, dennoch weiterhin „präventiv-polizeiliche und nachrichtendienstliche Maßnahmen“ wirken müssten: „Es darf kein Erkalten eines Gefährders geben.“

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