Grüne: Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll das Kinderkrankengeld und die Lohnfortzahlung im Fall erkrankter Kinder reformiert werden. In einem Antrag (19/22501) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzenentwurf vorzulegen, durch den der Kinderkrankengeldanspruch von Eltern nach Paragraf 45 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach dem Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil angehoben werden. Bei Alleinerziehenden soll der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder soll dabei von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden. Zudem soll für Eltern, deren Kinder sich in den ersten zwei Jahren der Betreuung in der Kindertagesbetreuung befinden ein höherer Anspruch auf Kinderkrankengeld gelten, ebenso für Eltern behinderter und chronisch kranker Kinder. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, dass im SGB V ein rechtlich bindender Anspruch für Eltern gegenüber dem Arbeitgeber auf Freistellung mit Lohnfortzahlung zur Betreuung ihres kranken Kindes eingeführt wird. Im Gegenzug soll der Erstattungsanspruch für den Arbeitgeber nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz auf die Lohnfortzahlung zur Betreuung eines kranken Kindes ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollen Eltern erst ab dem vierten Krankheitstag ihres Kindes dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlegen müssen.