BaFin-Geldwäscheaufsicht nicht zuständig
Berlin: (hib/HLE) Die Wirecard AG unterliegt nicht der Geldwäscheaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21963) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21488) mit. In der Antwort schildert die Regierung unter anderem die Kontakte zwischen BaFin und bayerischen Behörden über die Frage, ob Wirecard AG ein Finanzunternehmen sei.