AfD fragt nach Einnahmeausfällen beim BfJ
Berlin: (hib/MWO) Nach verjährungsbedingten Einnahmeausfällen des Bundesamtes für Justiz (BfJ) bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (pflichtwidrige Unterlassung der rechtzeitigen und vollständigen Offenlegung von Jahresabschlüssen) erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/22270). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Ordnungsgeldforderungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens im Jahr 2007 bis zum Jahr 2019 aufgrund von Verjährung nicht wirksam festgesetzt werden und vollstreckt werden konnten. Aufgrund von Verjährung kommt es den Fragestellen zufolge jährlich zu Ausfällen von Ordnungsgeldforderungen in Millionenhöhe. Sie wollen von der Bundesregierung wissen, was sie unternommen hat, damit diese Ausfälle verhindert werden können.