Einfluss des EU-Justizbarometers
Berlin: (hib/MWO) Aufgrund der Verschiedenheit der europäischen Justizsysteme lassen die für das sogenannte Justizbarometer erhobenen Daten insgesamt einen Vergleich untereinander nur sehr begrenzt zu. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22286) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21920). Bei dem Justizbarometer handelt es sich laut Bundesregierung um eine seit 2013 jährlich herausgegebene Mitteilung der Europäischen Kommission ohne rechtliche Bindungswirkung. Sie stelle Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen in den Mittelpunkt und schlüssele dabei Daten zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme auf. Angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen nationalen gerichtlichen Verfahren könnten aus den Daten keine pauschalen Schlussfolgerungen auf eine Überlastung der nationalen Justiz gezogen werden, erklärt die Bundesregierung. Zu der Frage, ob es aufgrund des Justizbarometers 2020 Verbesserungsbedarf bei der deutschen Justiz gebe, heißt es, die Bundesregierung ergreife stets die Initiativen, die erforderlich sind, damit die Justiz ihre Aufgabe erfüllen kann. Die Auslöser für solche Initiativen ließen sich nicht auf eine bestimmte Quelle zurückführen.