Grüne wollen Sozialversicherungswahlen reformieren
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/22560) vorgelegt, in dem sie fordert, die Sozialversicherungswahlen zu reformieren. Darin bezeichnet sie die soziale Selbstverwaltung als „Ausdruck innerer Demokratie“. Über die Selbstverwaltung bestimmten die Versicherten und Arbeitgeber über Beschlüsse mit, die unmittelbaren Einfluss auf die Leistungserbringung und die Versorgungsstrukturen haben. Jedoch stünden insbesondere aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung diese Selbstverwaltungsgremien regelmäßig in der Kritik. So wären bei den jüngsten Sozialwahlen im Jahr 2017 rund 55 Millionen Versicherte wahlberechtigt gewesen. Nur 15 Millionen Menschen, knapp 30 Prozent, hätten aber ihre Stimme tatsächlich abgegeben, schreiben die Grünen.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, dass die Praxis der Wahlen ohne Wahlvorgang („Friedenswahlen“) zugunsten von echten Wahlen beendet wird. Außerdem soll das aktive und passive Wahlrecht auf alle Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres - unabhängig davon, ob sie selbst auch Mitglieder oder Mitversicherte sind - ausgeweitet werden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass die Gremien geschlechterbezogen repräsentativ besetzt werden und dazu eingereichte Vorschlagslisten nur dann zugelassen werden, wenn bei den Sozialwahlen 2023 mindestens 40 Prozent und danach mindestens 50 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten Frauen sind. Ebenso sollten Onlinewahlen ermöglicht werden, fordern die Grünen.