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16.09.2020 Haushalt — Ausschuss — hib 964/2020

Entlastung der Kommunen: Erweiterte Länder-Berichtspflichten

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen zur finanziellen Entlastung der Kommunen mit großer Mehrheit zugestimmt. Danach sollen Bund und Länder Städten und Gemeinden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie in diesem Jahr pauschal ausgleichen. Die Kommunen sollen weiterhin dauerhaft bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende weniger zahlen. Der Bund soll demnach künftig 74 statt 49 Prozent davon tragen. Zudem sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden.

Den dafür vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen (19/20595) stimmten neben den Vertretern von CDU/CSU und SPD auch die Vertreter der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Für die einfachgesetzlichen Regelungen (19/20598) - in geänderter Fassung - votierten bei Enthaltung der Linken Union, SPD, FDP und Grüne. Die AfD stimmte gegen beide Vorlagen. Der Bundestag will die Entwürfe am Donnerstagabend abschließend beraten, der Bundesrat am Freitag.

Der von der Koalition sowie FDP und Grünen eingebrachte Änderungsantrag sieht verschärfte Berichtspflichten für die Länder beim Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen vor. So sollen die Länder dem Bundesministerium für Finanzen bis spätestens Ende März 2021 „über die erfolgte Weitergabe des Bundes- und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020“ berichten. Ursprünglich sollten die Länder laut Entwurf nur „über ihr Vorgehen bei der Aufteilung der Mittel auf ihre Gemeinden“ berichten.

Zudem wird mit dem Änderungsantrag präzisiert, dass der Ausgleich durch die Länder bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen hat. Ebenso klargestellt wird, dass nur solche von den Ländern bereits geleisteten Ausgleichszahlungen angerechnet werden können, die „ausdrücklich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen dienen und keiner Zweckbindung durch das Land unterliegen“.

In der Debatte im Ausschuss drückten Vertreter der Koalitionsfraktionen sowie von FDP, Linken und Grünen ihre Erwartung aus, dass die Länder den Entwürfen am Freitag in der vorliegenden Form zustimmen werden. Die einfachgesetzlichen Regelungen sind im Bundesrat zustimmungsbedürftig. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, es sei richtig, den Kommunen finanziell zu helfen. Dem Weg, wie es die Koalition umsetzen möchte, könne die Fraktion aber nicht zustimmen.

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