AfD-Antrag zur Gleichstellung abgelehnt
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung, Männern bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (19/20068) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion verstößt es gegen den in Artikel 3 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau, dass nach Paragraf 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes ausschließlich Frauen in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden können und an der Wahl teilnehmen dürfen.
Dieser Argumentation widersprachen alle anderen Fraktionen mit übereinstimmenden Argumentationen. Die Vertreter von CDU/CSDU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hielten der AfD entgegen, dass ihr Ansinnen nicht ehrlich sei. Die AfD versuche auch in den Landtagen der Bundesländer immer wieder, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen oder zu diskreditieren. Zudem zeige ihr Antrag, dass sie den in Artikel 3 Grundgesetz formulierten Auftrag an den Staat, alle bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungen abzubauen, nicht verstanden habe. Es sei ein Fakt, dass Frauen noch immer wegen ihres Geschlechts in vielen gesellschaftlichen und im Berufsleben benachteiligt würden. Es entspreche deshalb dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, dass ausschließlich Frauen über das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten verfügten. Dies sei auch von mehreren Gerichten bestätigt worden.