Linken-Vorstoß zu Plebisziten gescheitert
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke ist im Innenausschuss mit der Forderung nach einer „Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz“ gescheitert. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linken (19/16) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Grundgesetz „um direkt demokratische Entscheidungen durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ ergänzt werden.
„Um sicherzustellen, dass alle von den Entscheidungen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner mit abstimmen können, wird der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, erweitert“, heißt es in der Vorlage weiter. Wie darin ferner ausgeführt wird, muss die plebiszitäre Gesetzgebung „die Grundrechte und Grundprinzipien des Grundgesetzes sowie das Europa- und Völkerrecht genauso achten wie die parlamentarische“ Gesetzgebung und unterliegt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.