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16.09.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 955/2020

Verordnungen zu Einwegkunstoffverbot und Altfahrzeugen angenommen

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen eine Verordnung des Bundesumweltministeriums zum Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (19/20349) sowie eine Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (19/20350) angenommen. Der Bundestag muss beiden Verordnungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen. Für die Annahme der Einwegkunstoffverbotsverordnung stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Grünen-Fraktion. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Für die Altfahrzeug-Verordnung stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP und die Linke. Die AfD-Fraktion votierte gegen die Verordnung, die Grünen enthielten sich.

Mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung soll das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Besteck oder Wattestäbchen ab Mitte 2021 verboten werden. Gleiches gilt für sämtliche Produkte aus oxoabbaubarem Kunststoff. Mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf will die Bundesregierung Artikel 5 eine EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) zum Umgang mit Einwegkunststoffen umsetzen. Zur Begründung führte die Bundesregierung an, dass die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten dazu führe, „dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind“. Hinzu komme, „dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen“ und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich seien.

Mit der Änderung der Altfahrzeug-Verordnung verweist die Bundesregierung auf neue EU-Vorgaben und das „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“. Diese ergebe sich aus der Richtlinie (EU) 2018/815. Laut Entwurf sollen die Vorgaben, die nicht bereits durch bestehendes Recht umgesetzt sind, eins zu eins in nationales Recht überführt werden. Neben der Erweiterung von Informationspflichten sieht der Entwurf unter anderem Regelungen zur Bevollmächtigung vor. Damit soll es laut Entwurf Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland ermöglicht werden, einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigen mit der Wahrnehmung der Hersteller-Pflichten zu beauftragen.

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