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16.09.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 955/2020

Gesetzentwurf zur Abfallrahmenrichtlinie angenommen

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) in der Ausschussfassung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von Linken, Grünen und AfD bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Anträge der Linksfraktion zu einer längeren Lebensdauer für Elektrogeräte (19/19643) und den Grünen zum Stopp der Vernichtung von Waren (19/16411) fanden keine Mehrheit.

Die Koalitionsfraktionen hatten einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem unter anderem festgelegt wird, dass durch von gewerblicher Sammlung betroffene öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger einen Anspruch darauf haben, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen des Anzeigeverfahrens eingehalten werden. Das Verfahren sehe vor, dass die Behörden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sammlungssysteme rechtzeitig prüfen und sicherstellen können. Weiter sollen die Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig zurücknehmen, die Rücknahme und Verwertung mindestens genauso hochwertig ausgestalten wie etwa diese eines öffentlich-rechtlichen Versorgers im jeweiligen Entsorgungsgebiet.

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Eingeführt wird unter anderem auch eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.

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