Arzneimittel-Rückstände im Abwasser
Berlin: (hib/PK) Die Anforderungen an die Qualität bei der Herstellung von Arzneimitteln sind nach Angaben der Bundesregierung auf europäischer Ebene harmonisiert und werden durch den GMP-Leitfaden (Good Manufacturing Practice) geregelt. Die Einhaltung der Anforderungen werde regelmäßig durch Inspektionen im Drittstaat überwacht und sei Voraussetzung für den Import von Arzneimitteln aus Drittstaaten, heißt es in der Antwort (19/22031) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21663) der Linksfraktion.
Der GMP-Leitfaden sei produktbezogen und decke keine Umweltschutzaspekte ab. Der Bundesregierung sei etwa bekannt, dass in China und Indien Rückstände aus der Pharmaproduktion, insbesondere Antibiotika, mit den Abwässern in das Ab-, Grund- und Trinkwasser gelangten.