Zielvorstellungen beim Digitalpakt Schule
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung bemisst den Erfolg des Digitalpakts Schule nicht am Mittelabfluss. Lehrkräfte und -inhalte ließen sich nicht durch Investitionen in digitale Technik ersetzen. Bildung werde insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch pädagogische und fachliche Kompetenz und Engagement der Lehrkräfte im schulischen Unterricht vermittelt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22033) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21714) deutlich. Die am Mittelabfluss ablesbaren Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen könnten daher nur Voraussetzung, aber kein Maßstab für den Erfolg des Digitalpakts Schule sein.
Das Grundgesetz erlaube der Bundesregierung über Finanzhilfen im Bildungsbereich hinaus keine inhaltliche Einwirkung auf die Schulpolitik der Länder. Der Digitalpakt Schule sei jedoch von Bund und Ländern sowohl ausweislich der Präambel als auch der regelmäßigen Berichtspflichten mit den inhaltlichen Zielen der von der Kultusministerkonferenz 2016 beschlossenen Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verknüpft.
Die FDP hatte daraufhin gewiesen, dass mit der Einigung auf den Digitalpakt Schule im Mai 2019 sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Milliarden Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins „Focus“ sei an allen Kultusministerien der Länder bislang rund 125 Millionen Euro bewilligt worden, also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte würden sich auf rund 284 Millionen Euro belaufen, was 5,7 Prozent entspreche.