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14.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 941/2020

Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat

Berlin: (hib/MWO) Unabhängig von der Einstellung der neuen Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat vom 26. September 1980 durch den Generalbundesanwalt (GBA) bleibt die Beobachtung des gewaltorientierten Rechtsextremismus von besonderer Bedeutung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22142) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21808). Die Aufdeckung und Bekämpfung rechtsterroristischer Aktivitäten gehöre zu den höchst priorisierten Aufgaben der Sicherheitsbehörden des Bundes.

In seiner Einstellungsverfügung vom 6. Juli 2020 habe der GBA festgestellt, dass der Anschlag maßgeblich politisch motiviert war und das Attentat als rechtsextremistische Tat zu bewerten ist, heißt es weiter. Erfolgversprechende weitere Ermittlungsansätze seien nach Auffassung des GBA derzeit nicht erkennbar. Schlussfolgerungen auf ein Netzwerk und Strukturen hinter der Tat ergäben sich vor diesem Hintergrund derzeit nicht. Gegenstand der jetzt abgeschlossenen Ermittlungen durch den GBA sei die Sachverhaltsaufklärung und nicht die Behandlung und die Sicherung von Beweismitteln und der Umgang mit der Akteneinsicht in den vorherigen Ermittlungsverfahren gewesen, schreibt die Bundesregierung weiter. Daraus könnten keine politischen Schlüsse gezogen werden.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, steht der Antwort zufolge bei Bedarf auch Betroffenen des Anschlags auf das Oktoberfest als Ansprechpartner zur Verfügung. Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende neue Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch mit einem klar strukturierten Regelwerk zur Sozialen Entschädigung werde auch diesen Betroffenen zu Gute kommen.

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