Verjährung bei Cum/Ex verhindern
Berlin: (hib/HLE) Eine mögliche Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen soll verhindert werden. Dies will die Fraktion Die Linke mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) erreichen. Darin wird erläutert, dass die Einführung des Paragraphen 375a der Abgabenordnung im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die Möglichkeit der strafrechtlichen Einziehung bei bereits verjährten Steueransprüchen verbessern sollte. Dies solle es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Erträge aus kriminellen Cum/Ex-Geschäften von Banken und anderen Beteiligten nach einer strafrechtlichen Verurteilung auch dann einzuziehen, wenn die steuerlichen Ansprüche bereits verjährt seien. Zusätzlich zum Paragraphen 375a der Abgabenordnung sei jedoch auch ein neuer Paragraph 34 in Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügt worden. Diese Vorschrift regele den zeitlichen Anwendungsbereich des Paragraph 375a der Abgabenordnung und lege fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gelte, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Hierdurch dürfte in den Fällen, in denen bis zu diesem Zeitpunkt eine steuerliche Verjährung bereits eingetreten sei, die Tatbeute auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einbehalten werden, kritisiert die Fraktion Die Linke. Daher soll der Artikel 97 Paragraph 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung aufgehoben werden.