Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf des zur Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie erforderlichen Gesetzes rechtzeitig vorzulegen, so dass der Bundestag hierüber noch in der laufenden Wahlperiode abschließend entscheiden kann. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21941) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21649). Die notwendigen Abstimmungen in der Bundesregierung dauerten an, heißt es darin weiter. Die Arbeiten an dem Entwurf des zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Gesetzes seien noch nicht abgeschlossen. Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, ob die Bundesregierung angesichts der Umsetzungsfrist der Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021, wenige Wochen nach der Bundestagswahl, auf die Umsetzung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode hinwirken wird. Die Fragesteller wollen zudem wissen, wann mit einem offiziellen Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie zu rechnen ist und ob eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie der Ansatz ist, den die Bundesregierung gegenwärtig verfolgt.