Regelungen zum Thema Sterbehilfe
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/21973) für das weitere Vorgehen der Bundesregierung beim Thema Sterbehilfe. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20. Mai 2020 mehrere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Köln zum Recht auf Selbsttötung für Schwerkranke abgewiesen mit der Begründung, die Vorlagen seien nach der vorherigen Entscheidung vom Februar 2020 zu dem Thema unzulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den Menschen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Abgeordneten wollen wissen, was die Bundesregierung nach dem Beschluss des Karlsruher Gerichts plant.