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07.09.2020 Sport — Antwort — hib 911/2020

European Championships 2022

Berlin: (hib/HAU) Der Stand der Vorbereitungen für die European Championships 2022 (EC 2022) in München liegt nach Angaben der Bundesregierung „im Rahmen der entsprechenden Vorgaben des Rechteinhabers, der European Championships Management Sarl (ECM)“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21723) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21449). Auf die Frage, wie sicher es ist, dass die European Championships mit Blick auf die Corona-Pandemie wie geplant im Jahr 2022 stattfinden werden, heißt es in der Antwort: Auf Grund der dynamischen Lageentwicklung sei eine belastbare Prognose zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung der EC 2022 im Jahr 2022 derzeit nicht abschließend möglich. Erforderliche Anpassungen im Veranstaltungskonzept würden jedoch lageangepasst erfolgen. Der Bund habe gegenüber der Stadt München erklärt, dass ein ständiges Risikomanagement erwartet wird.

Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen die EC 2022 mit neun statt mit fünf Sportarten durchgeführt werden. Hierzu schreibt die Regierung: Das ursprüngliche Veranstaltungskonzept habe eine Ausrichtung der EC 2022 mit sieben Sportarten (Leichtathletik, Turnen, Schwimmen, Radfahren, Rudern, Golf und Triathlon) vorgesehen. Eine Einbeziehung der Sportarten Schwimmen und Golf in die EC 2022 sei jedoch nicht realisierbar gewesen. „Um die Strahlkraft der Veranstaltung und das Potenzial als Publikumsmagnet bestmöglich ausschöpfen zu können, sowie die frei gewordenen TV-Zeiten mit einem attraktiven Programm füllen zu können, sind Gespräche mit weiteren europäischen Sportverbänden geführt und zwischenzeitlich abgeschlossen worden“, schreibt die Bundesregierung. Die Sportarten Beachvolleyball, Klettern, Tischtennis und Kanurennsport seien daraufhin in das Programm der EC 2022 aufgenommen worden.

Was die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Ausrichtung der European Championships 2022 angeht, so wird in der Antwort mitgeteilt, dass zu diesem Zwecke im Bundeshaushalt 2020 Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 33,22 Millionen Euro mit einem Sperrvermerk bereitgestellt worden seien. Die Finanzierung einer Höchstsumme von 100 Millionen Euro sei durch die Stadt München, den Freistaat Bayern und den Bund zu je einem Drittel zugesagt worden. Darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf werde von der Stadt München getragen, heißt es in der Antwort.

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