Marktstabilisierung im Agrarsektor
Berlin: (hib/EIS) Infolge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Marktstörungen im Agrarsektor sollen das Agrarmarktstrukturgesetz und das Weingesetz angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (19/21984) vorgelegt. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission 2020 / 593, 2020 / 594 und 2020 / 599 sollen Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich zur Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.