BEHG: Bundesrat schlägt Zustimmungspflicht für Verordnungen vor
Berlin: (hib/SCR) Für einige der Verordnungen auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) schlägt der Bundesrat ein Zustimmungsbedürfnis der Länderkammer vor. Zur weiteren Ausgestaltung der BEHG müssten zahlreiche Verordnungen erlassen werden. „Die Länder erneuern und bekräftigen ihr Angebot, hieran mit ihrem umfangreichen Verwaltungs- und Vollzugswissen mitzuwirken“, heißt es in einer als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (19/21755) der Länderkammer zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes der Bundesregierung (19/19929).
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. „Eine Zustimmungsbedürftigkeit besteht nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorsieht. Eine Berührung von Länderinteressen genügt hierfür nicht“, heißt es zur Begründung.
Mit dem Entwurf soll die im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelte Erhöhung der Zertifikatspreise umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionhandel vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet werden.
Um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate zu vermeiden wird die Verordnungsermächtigung in Paragraph 11 dahingehend erweitert, dass die Bundesregierung bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage treffen kann. Weiter heißt es, dass sich die entsprechenden Kosten für den Bundeshaushalt bereits zu einem früheren Zeitpunkt ergeben werden. Die Ausgaben sollen jedoch aus den Erlösen aus der Veräußerung von Zertifikaten gedeckt werden.