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27.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 879/2020

Flugverbot für Drohnen an Flugplätzen

Berlin: (hib/HAU) Der Aktionsplan der Bundesregierung über „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ definiert die Maßnahmen, um automatisierten und ferngesteuerten Drohnen und Flugtaxis den Weg in die Anwendung zu ebnen. Das geht aus der Antwort (19/21646) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21382) hervor. Hierzu zähle auch die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr als Voraussetzung für die Akzeptanz der neuen Technologie. „Die Bundesregierung will durch regelmäßigen Austausch mit Flugsicherungsdienstleistern darauf hinwirken, dass möglichst einheitliche und technisch aktuelle Technologien, beispielsweise zur Detektion von Drohnen, genutzt werden“, heißt es in der Antwort.

Auf die Frage, ob eine Ausdehnung des Flugverbots um Flugplätze zur Diskussion steht, heißt es in der Antwort: Das grundsätzliche Verbot, Drohnen ohne Erlaubnis in einem Umkreis von weniger als 1,5 Kilometern um Flugplätze zu betreiben, habe sich in der Vergangenheit als gutes Mittel zum Schutz der Luftfahrt bei Start und Landungen erwiesen. Die Bundesregierung prüfe, inwieweit die Schutzräume um Flugplätze neugestaltet werden sollten. „Ob und inwieweit eine Ausdehnung des Flugverbots um Flugplätze oder eine Anpassung bestehender Flugverbote erforderlich ist, kann noch nicht beurteilt werden.“ Die Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus habe höchste Priorität, schreibt die Regierung.