Aufbau „Digitaler Finanzämter“
Berlin: (hib/SCR) Die organisatorische Ausgestaltung der Digitalisierung der Steuerverwaltung liegt in der alleinigen Entscheidungshoheit der Länder. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/21668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21383) unter dem Titel „Digitale Finanzämter im gesamten Bundesgebiet“ hin. Gleichwohl sei die weitere Digitalisierung gemeinsames Ziel von Bund und Ländern und im Vorhaben KONSENS gebündelt. KONSENS diene „der Entwicklung und dem einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software in der Finanzverwaltung. Dies beinhaltet vor allem die Implementierung vollständig computergestützter Bearbeitungsprozesse in der Steuerverwaltung, insbesondere in den Finanzämter“, heißt es in der Antwort.