Arbeitsausfall bei Brückenteilzeit
Berlin: (hib/STO) Die Kompensierung des Arbeitsausfalls von Brückenteilzeitbeschäftigten in Bundesministerien und -behörden ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/21628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21395). Wie die Bundesregierung darin darlegt, begegnet sie dem Arbeitsausfall „in unterschiedlicher Weise“. So werde der Arbeitsausfall entweder durch Umverteilung von Aufgaben, durch innerorganisatorische Maßnahmen wie Arbeitszeitaufstockungen oder durch befristete Neueinstellungen kompensiert. Teilweise gebe es insbesondere bei hochspezialisierten Fachkräften Probleme bei der befristeten Nachbesetzung, „sodass durch Verlagerung der Tätigkeiten auf andere Dienstposten - auch zu Lasten anderer Beschäftigter -, der Arbeitsausfall kompensiert werden muss“.