Wirecard: Geldwäscheaufsicht im Freistaat Bayern unklar
Berlin: (hib/SCR) Die Frage, wer für die Geldwäscheaufsicht der inzwischen insolventen Wirecard AG zuständig ist, ist ungeklärt. Laut Bundesregierung ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard Bank AG, eine Tochter der Wirecard AG, zuständig, da sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Kreditinstitut eingestuft wird. „Eine Verpflichtung der BaFin, die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard AG auszuüben, besteht hingegen nicht“, heißt es in einer Antwort (19/21494) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21113).
In der Antwort führt die Bundesregierung weiter aus, dass die Regierung von Niederbayern am 25. Februar 2020 der BaFin mitgeteilt habe, dass sie die Wirecard AG geldwäscherechtlich als Finanzunternehmen einstufe. Den Angaben zufolge wäre damit die Regierung von Niederbayern die geldwäscherechtliche Aufsichtsbehörde. Die von der Regierung von Niederbayern erbetene abschließende Einschätzung der BaFin habe nicht abgegeben werden können, da sie „keine Aussagen zu einer Landeszuständigkeit treffen kann“, schreibt die Bundesregierung. Am 27. Mai 2020 habe die Regierung Niederbayerns telefonisch erneut mitgeteilt, von der eigenen Zuständigkeit auszugehen.
Am 25. Juni 2020 habe wiederum das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration dem Bundesfinanzministerium und der BaFin mitgeteilt, dass die Frage der Einordnung „aus Sicht des Ministeriums noch offen sei und man auf Arbeitsebene befürworte, die Verpflichteteneigenschaft als 'Finanzunternehmen' zu verneinen, da der Hauptzweck der Wirecard AG in der Bereitstellung von Betrieb und Vermarktung von Informationsdienstleistungen liege“. Laut Bundesregierung hatte die Regierung Niederbayern argumentiert, dass die Wirecard über dieses operative Geschäft hinaus „auch noch eine größere Anzahl von Töchtern im Ausland halte, die dem 'Finanzinstitutssektor' zuzurechnen seien.“
Die Bundesregierung führt weiter aus, dass BafIn und die Deutsche Bundesbank die Wirecard AG nach einer „umfangreichen, gemeinsamen Prüfung“ im Jahr 2017 und einem bis Januar 2019 gelaufenen Inhaberkontrollverfahren als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding-Gesellschaft eingestuft hatten.