Aufsicht kann Hinweisen nachgehen
Berlin: (hib/PK) Leistungserbringer und Versicherte können sich gegen eine möglicherweise unzulässige Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische Behandlungen wehren. Die Aufsichtsbehörden hätten die Aufgabe, solchen Hinweisen nachzugehen und rechtswidrige Einflussnahmen zu unterbinden, heißt es in der Antwort (19/21503) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21206) der FDP-Fraktion.
Gesetzlich versicherte Patienten könnten zudem die Inanspruchnahme individueller Beratung und Hilfe durch die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit durch Widerruf ihrer Einwilligung beenden. Die Ablehnung einer Beratung habe keine leistungsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere keine Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch.