Beratungen über Apothekengesetz
Berlin: (hib/PK) Die Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken dauern an. Die Positionierung der EU-Kommission werde beim parlamentarischen Verfahren zum Gesetzentwurf einbezogen werden müssen, heißt es in der Antwort (19/21502) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21190) der FDP-Fraktion.
Mit der Reform soll in Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland gestärkt werden. Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken durch die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland benachteiligt werden. Die Festpreise erschwerten den Zugang zum deutschen Markt.
Der EuGH-Entscheidung zufolge dürfen ausländische Versandapotheken in Deutschland auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte gewähren. Seither wird über eine Änderung der Rechtsgrundlagen beraten, im Gespräch war auch ein Versandhandelsverbot.
Die jetzt geplante Reform, die im Juli 2019 vom Kabinett beschlossen wurde, sieht die Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für rezeptpflichtige Arzneimittel vor. Die Regelung soll in das Sozialgesetzbuch (SGB V) eingefügt werden.
Wegen europarechtlicher Bedenken wurde die EU-Kommission jedoch um eine Prüfung gebeten. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat es zuletzt Ende Juli 2020 Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission über das Reformvorhaben gegeben.