Reisebeschränkungen in Corona-Zeiten
Berlin: (hib/STO) Um Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20461). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass sich das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) in vielen Staaten weltweit weiterhin mit hoher Dynamik ausbreite. „Wesentliches Ziel der Bundesregierung zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger war und ist es, die Ausbreitung des bislang nicht vollständig einschätzbaren Virus gerade im Hinblick auf schwere Verläufe der Covid-19- Erkrankung zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach „galt und gilt“ es, die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten durch Reisende aus dem Ausland zu minimieren und nicht erforderliche Reisen zu vermeiden.
Wie die Bundesregierung zudem darlegt, hat sie das Infektionsgeschehen sowie die in den jeweiligen Staaten ergriffenen Maßnahmen eingehend bewertet und nach sorgfältiger Abwägung und in Abstimmung mit den betreffenden Anrainerstaaten Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt.
Das Robert-Koch-Institut hat den Angaben zufolge explizit zu Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Reisebeschränkungen keine Empfehlungen oder Einschätzungen abgegeben. Weiter führt die Bundesregierung aus, sie gehe davon aus, dass „kontaktbeschränkende beziehungsweise -minimierende Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung beziehungsweise der Durchbrechung von Infektionsketten dienen“.