Brexit-Arbeitsstab im Auswärtigen Amt
Berlin: (hib/AHE) Nach dem Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich im Juni 2016 ist im federführenden Auswärtigen Amt der „Arbeitsstab Großbritannien“ eingerichtet worden. Dieser sei in der Europaabteilung angesiedelt und als Matrixstruktur abteilungsübergreifend angelegt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/21198) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20874). Den Kern des Arbeitsstabes bilde ein Team von vier Mitarbeitern (drei Stellen im höheren Dienst und eine Stelle im gehobenen Dienst), die sich in Vollzeit mit der Thematik beschäftigen würden. Zudem berichteten die deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaft London und die Ständige Vertretung in Brüssel, aber auch die Botschaften in Dublin, Paris, Den Haag, Washington, Tokyo und anderen Drittstaaten, regelmäßig zum Stand der Verhandlungen und zu deren Perzeption im Gastland. Darüber hinaus seien im Bundeskanzleramt und in anderen Ministerien spezielle Zuständigkeiten für den Brexit und die jetzt stattfindenden Verhandlungen über das künftige Verhältnis geschaffen worden.
Den von der FDP-Fraktion erfragten Aufwand für Abstimmung und Erläuterung der deutschen Positionen innerhalb der Bundesregierung sowie gegenüber den mit den Verhandlungen befassten Gremien der EU und gegenüber weiteren Gesprächspartnern bezeichnet die Bundesregierung als „je nach Thema und Verhandlungsverlauf unterschiedlich“.