Geplante Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch thematisiert
Berlin: (hib/MWO) Um eine von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und sogenannter Kinderpornografie geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/21472). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie viele Verfahren bei den Gerichten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie zu sogenannter Kinderpornografie insgesamt eingeleitet wurden und in wie vielen dieser Fälle es zu einer Verurteilung kam. Weiter fragen sie, ob es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Zahlen und Daten angezeigt ist, das Strafmaß bei Straftaten mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sogenanntem Kindesmissbrauch zu ändern und ob die Pläne der Bundesregierung eine Reaktion auf die Missbrauchsfälle in Münster und Nordrhein-Westfalen sind.
In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, welche Mittel die Bundesregierung seit 2013 im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und der Förderung von Fachberatungsstellen für Opfer insgesamt bereitgestellt hat, welche Projekte und Organisationen damit gefördert wurden und welche Studien zu dem Thema die Bundesregierung extern in Auftrag gegeben hat.