Agrarstruktur in Deutschland
Berlin: (hib/FNO) Die Pachtpreise und Kaufwerte für landwirtschaftliche Flächen sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. In einer Antwort (19/21083) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20491) schreibt die Bundesregierung, dass die Pachten zwischen 2013 und 2016 im Durchschnitt um 18,5 Prozent gestiegen sind. Besonders stark fiel der Anstieg in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aus, im Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg lagen die Steigerungen hingegen unter zehn Prozent. Insgesamt schwanken die durchschnittlichen Pachten stark zwischen den Bundesländern. Bei den Kaufwerten von landwirtschaftlichen Grundstücken sei zwischen 2015 und 2018 ein Anstieg von 29,9 Prozent festgestellt worden. Der Durschnitts-Hektar habe sich somit von 19.614 Euro auf 25.485 Euro verteuert. Ein Grund seien die niedrigen Kapitalmarktzinsen, die zu einer weiteren Nachfrage von Agrarimmobilien führen würden. Dies setze vor allem Existenzgründer und aktive Landwirte unter Druck, da Investitionen in Flächenkäufe oft nicht mehr durch die erwarteten langfristigen Erträge finanziert werden können. Die Zuständigkeit liege seit der Föderalismusreform 2006 bei den Bundesländern, „die Regulierungslücken im Bodenrecht“ können daher nur von den Ländern selbst geschlossen werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft koordiniere allerdings die „Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt“ und vergebe seit 2011 kontinuierlich Analysen und Studien zur Entwicklung des Agrarimmobilienmarktes.
Eine mögliche Kappung der flächengebundenen Basisprämie bei 100.000 Euro hätte im Jahr 2018 nach Angaben der Bundesregierung 3.220 Betriebe getroffen, dies wären 1,13 Prozent der Gesamtbetriebe, das Kürzungsvolumen hätte bei rund 332 Millionen Euro gelegen. Eine theoretische Kappung ab einer Basisförderung von 50.000 Euro hätte 7.369 Betriebe beziehungsweise 2,59 Prozent betroffen, das Kappungsvolumen hätte in diesem Fall rund 569 Millionen Euro betragen. Besonders betroffen wären die großen Betriebe der östlichen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.