Finanzplanung für Bedarfsplan Schiene
Berlin: (hib/HAU) In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist laut Bundesregierung ein bedarfsgerechter Aufwuchs der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in diesem Jahr auf zwei Milliarden Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/21276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20852) hervor. Zur zügigen Umsetzung des Bedarfsplans Schiene bedarf es aus Sicht der Bundesregierung auch in den darauf folgenden Jahren einer weiteren kontinuierlichen Erhöhung der Finanzmittel. Im Rahmen des Zukunftsbündnisses Schiene sei für die Umsetzung der prioritären Großvorhaben des Bedarfsplans ein langfristiger Finanzbedarf von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr ermittelt worden, heißt es. „Korrelierend mit dem Fortschritt der Planungen und der Baurechtserlangung ist der volle Finanzbedarf voraussichtlich ab der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts erforderlich und wird bis Ende des Jahrzehnts weiter auf vier Milliarden Euro pro Jahr ansteigen“, schreibt die Bundesregierung.