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06.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 814/2020

Schäden durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion

Berlin: (hib/HAU) Nach Beschädigungen des Fahrbahnbelages im Bundesfernstraßennetz durch die Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/21290). Darin heißt es: Beim Fahrbahnbelag von erst in den 1990er Jahren gebauten oder ausgebauten Autobahnen würden seit vielen Jahren Schäden auftreten, die auf die sogenannte Alkali-Kieselsäure-Reaktion zurückzuführen seien. Dieser auch als „Betonkrebs“ bezeichnete chemische Prozess entstehe durch die Verwendung ungeeigneter Zuschlagstoffe bei der Betonherstellung und führe zu einem Bröckeln des Betons, der die Fahrbahndecke unbrauchbar mache, schreiben die Grünen. Davon betroffen seien insbesondere Autobahnen in den neuen Bundesländern.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, auf welchen Autobahnabschnitten derartige Schäden aufgetreten sind, und ob diese Schäden vor oder nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entstanden sind. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche Investitionen seit dem Jahr 1995 zur Behebung der genannten Schäden aufgebracht werden mussten. Auskunft soll die Regierung zudem darüber geben, welche Erkenntnisse mit Aufnahme der Versiegelungspraktik in die durch das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten „Empfehlungen für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton“ und ihrer Anwendung bisher gesammelt werden konnten.

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